Rohwedder & Partner
- Rohwedder & Partner
- Rohwedder & Partner Rechtsanwälte
- Kaiserstraße 74
- D-55116 Mainz
- Telefon: 06131 2864551
- Telefax: 06131286458
- Kontakt: Dr. Hans Eichele
- Link: zur Website
Das Weinrecht gehört zu den Kernrechtsgebieten von Rohwedder & Partner Rechtsanwälte in Mainz.
Rohwedder & Partner bietet weinrechtliche Beratung vom Anbau (Pachtrecht, Anbauregelungen, ...) über den Keller (Weinherstellungsvorschriften) bis zur Vermarktung (Ausstattung, Werbung, ...). Wir sind Partner zahlreicher Weingüter, Weinkellerein und Winzergenossenschaften in der gesamten Bundesrepublik und unterstützen Sie dank unseres Netzwerks weinrechtlich versierter Kollegen auch bei weinrechtlichen Fragen, die im Ausland auftreten.
Selbstverständlich zählen neben Stillwein auch alle anderen Produkte aus dem Weinbereich zu unserem Beratungsspektrum, wie etwa Schaumwein, Perlwein, aromatisierte weinhaltige Cocktails und Getränke, alkoholfreier Wein, aber auch andere alkoholfreie Getränke.
Zu zahlreichen anderen Fragen rund um den Weinbau- oder Weinvermarktungsbetrieb beraten und vertreten wir unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich - im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht, im Arbeitsrecht, im Vertriebsrecht, im Baurecht, im Gesellschaftsrecht und im Erb- und Familienrecht.
Wir verstehen uns als Partner unserer Mandanten - langjährige Geschäftsbeziehungen sind unser Ziel. Daher versteht es sich von selbst, dass wir Sie rasch und kompetent zu transpartenten Bedingungen beraten.
Ihre Ansprechpartner im Weinrecht sind Dr. Hans Eichele und Dr. Ulrich Mühl; für markenrechtliche Fragen steht Ihnen Dr. Constantin Düchs zur Verfügung. Das Arbeits- und Vertriebsrecht betreut Dr. Jan Blitz; für Erbrecht und Gesellschaftsrecht ist Dr. Oliver Siebert zuständig. Im Baurecht wenden Sie sich an Dr. Markus Solbach oder Dr. Christian Vranckx.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Rohwedder & Partner bietet weinrechtliche Beratung vom Anbau (Pachtrecht, Anbauregelungen, ...) über den Keller (Weinherstellungsvorschriften) bis zur Vermarktung (Ausstattung, Werbung, ...). Wir sind Partner zahlreicher Weingüter, Weinkellerein und Winzergenossenschaften in der gesamten Bundesrepublik und unterstützen Sie dank unseres Netzwerks weinrechtlich versierter Kollegen auch bei weinrechtlichen Fragen, die im Ausland auftreten.
Selbstverständlich zählen neben Stillwein auch alle anderen Produkte aus dem Weinbereich zu unserem Beratungsspektrum, wie etwa Schaumwein, Perlwein, aromatisierte weinhaltige Cocktails und Getränke, alkoholfreier Wein, aber auch andere alkoholfreie Getränke.
Zu zahlreichen anderen Fragen rund um den Weinbau- oder Weinvermarktungsbetrieb beraten und vertreten wir unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich - im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht, im Arbeitsrecht, im Vertriebsrecht, im Baurecht, im Gesellschaftsrecht und im Erb- und Familienrecht.
Wir verstehen uns als Partner unserer Mandanten - langjährige Geschäftsbeziehungen sind unser Ziel. Daher versteht es sich von selbst, dass wir Sie rasch und kompetent zu transpartenten Bedingungen beraten.
Ihre Ansprechpartner im Weinrecht sind Dr. Hans Eichele und Dr. Ulrich Mühl; für markenrechtliche Fragen steht Ihnen Dr. Constantin Düchs zur Verfügung. Das Arbeits- und Vertriebsrecht betreut Dr. Jan Blitz; für Erbrecht und Gesellschaftsrecht ist Dr. Oliver Siebert zuständig. Im Baurecht wenden Sie sich an Dr. Markus Solbach oder Dr. Christian Vranckx.
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